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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Maklerverträge

Karänke Capital GmbH
Stand: 01.10.2025

I. Zustandekommen des Maklervertrags

Ein Maklervertrag mit der Karänke Capital GmbH kommt zustande, sobald ein Exposé, Angebot oder eine Objektvereinbarung von Karänke Capital GmbH übermittelt oder eine Maklertätigkeit in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Objektanfragen, Besichtigungen oder Vertragsgespräche. Mit Inanspruchnahme der Leistungen gelten diese AGB als anerkannt.

II. Provision / Erfolgsvergütung

Für die Vermittlung oder den Nachweis eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Erbbaurechts- oder wirtschaftlich vergleichbaren Vertrags („Hauptvertrag“) erhebt die Karänke Capital GmbH eine Provision, soweit im Exposé oder Maklervertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.

a) Mietverträge über Gewerbeflächen

  • Vertragslaufzeit bis einschließlich 5 Jahre: 3 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.

  • Vertragslaufzeit über 5 Jahre bis einschließlich 10 Jahre: 3,5 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.

  • Vertragslaufzeit über 10 Jahre: 4 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt

 

 

b) Kaufverträge

Bei Erwerb einer Immobilie beträgt die Provision 5 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher MwSt. Für Objekte, die ausdrücklich als provisionsfrei gekennzeichnet sind, entfällt die Provisionspflicht für den Käufer oder Mieter.
Die Provision ist verdient und fällig mit rechtswirksamem Abschluss des Hauptvertrags, insbesondere mit Unterzeichnung des Mietvertrags oder notarieller Beurkundung des Kaufvertrags. Erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Beginn oder Beendigung des Hauptvertrags eine weitere Anmietung, Flächenerweiterung oder die Ausübung einer Option in derselben Liegenschaft, fällt hierfür ebenfalls die entsprechende Provision an.

III. Abweichender Hauptvertrag / wirtschaftliche Identität

Weicht der geschlossene Vertrag von der ursprünglich vorgesehenen Vertragsform ab, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern die wirtschaftliche Identität gewahrt bleibt. Dies gilt insbesondere für Share Deals anstelle von Asset Deals oder andere Vertragsformen, die denselben wirtschaftlichen Zweck erfüllen.

IV. Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber der Vertragsgegenstand oder der potenzielle Vertragspartner bereits bekannt, muss dies der Karänke Capital GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Exposés schriftlich mitgeteilt werden.
Unterbleibt diese Mitteilung oder trägt die Tätigkeit der Karänke Capital GmbH kausal zum Vertragsabschluss bei, bleibt der Provisionsanspruch bestehen.

 

 

V. Vertraulichkeit und Weitergabe

Alle von der Karänke Capital GmbH übermittelten Exposés, Objektinformationen, Vertragsdetails und Kontaktdaten sind vertraulich und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

Wird diese Verpflichtung verletzt und schließt der Dritte auf Grundlage der bereitgestellten Informationen den Hauptvertrag, schuldet der Auftraggeber die volle vereinbarte Provision.

VI. Haftung und Gewährleistung

Für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, haftet die Karänke Capital GmbH unbegrenzt. Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 50.000 € pro Schadensfall begrenzt; Ansprüche auf entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. Sämtliche Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter. Die Karänke Capital GmbH übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Eine eigenständige Prüfung durch den Auftraggeber wird ausdrücklich empfohlen.

VII. Doppeltätigkeit und Unteraufträge

Die Karänke Capital GmbH ist berechtigt, für beide Vertragsparteien tätig zu sein, sofern keine Interessenkonflikte bestehen. Darüber hinaus können Unteraufträge an andere Makler oder Vertriebspartner vergeben werden. Auf Anfrage wird die Höhe etwaiger Provisionsweitergaben transparent offengelegt.

VIII. Öffentlichkeitsarbeit

Bei öffentlicher Kommunikation über vermittelte Vertragsabschlüsse (z. B. Pressemitteilungen, Social-Media-Beiträge, LinkedIn-Posts) ist die Karänke Capital GmbH als Makler zu nennen.

IX. Geldwäscheprävention

Die Karänke Capital GmbH ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bestimmte Prüfungen vorzunehmen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Unterlagen zeitnah bereitzustellen.

 


X. Gesetzliche Immobilienangaben

Der Auftraggeber stellt der Karänke Capital GmbH vor Vermarktungsbeginn alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur Verfügung, insbesondere einen gültigen Energieausweis.
Unterbleibt dies, stellt der Auftraggeber die Karänke Capital GmbH von allen daraus resultierenden Kosten, Bußgeldern oder Schadensersatzansprüchen frei.

XI. Leistungen der Karänke Capital GmbH

Die Karänke Capital GmbH erbringt Nachweis- und Vermittlungsleistungen zum Abschluss von Miet-, Kauf-, Pacht-, Erbbaurechts- oder wirtschaftlich vergleichbaren Verträgen.
Die Leistungen umfassen insbesondere: Objektrecherche und -aufbereitung, Erstellung und Bereitstellung von Exposés, Organisation und Begleitung von Besichtigungen, Koordination der Kommunikation zwischen Eigentümern, Investoren und Interessenten, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen. Eine Rechts- oder Steuerberatung wird ausdrücklich nicht übernommen; hierfür sind gesonderte Fachberater hinzuzuziehen.

XII. Form, Recht und Gerichtsstand

Maklerverträge bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

XIII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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